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Motorsport
Haftpflichtversicherung

Sie fahren Ihren Lotus nicht nur über Land und wollen auch mal die Rennstrecke nutzen, dann können wir Ihnen jetzt auch die Motorsport Haftpflichtversicherung nach  § 5d anbieten.

Seit 2024 ist für den Einsatz von Fahrzeugen bei Motorsportaktivitäten in abgegrenztem Gebiet mit Zugangsbeschränkung eine Motorsport-Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Während Fahrten im öffentlichen Straßenverkehr von der Gesetzesänderung nicht betroffen sind, besteht für Schäden in Gebieten, die einer Zugangsbeschränkung unterliegen, keine Haftpflichtdeckung – es sei denn, es besteht eine Motorsport-Haftpflicht.

Das Problem: Viele Veranstaltungen, wie Gleichmäßigkeitsfahrten (ohne Renncharakter) und Sonderprüfungen, finden in abgegrenzten Gebieten mit Zugangsbeschränkung statt. Ohne eigene Motorsport-Haftpflichtversicherung läge im Schadenfall eine Obliegenheitsverletzung vor, die eine Leistungseinschränkung nach sich ziehen würde.

​Wir bieten über die Gesellschaft SRC ein einfaches 
Antragsformular und die vorgeschriebenen Mindestversicherungssummen.

Einfach den verlinkten Antrag ausdrucken und diesen 
ausgefüllt per Mail zurücksenden. 

Den Rest machen wir.


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